Corona-Regellungen



Corona-Informationen für unsere Patienten !



Neuestes Update ( Stand 20.03.2020)

Liebe Patienten,

 vor wenigen Minuten haben wir schriftlich die Beschlüsse des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier 
und des hessischen Ministers für Soziales und Integration Kai Klose übermittelt bekommen. 
Für Sie als betroffene Patienten hier auszugsweise die Neuerungen :


"Laut der heute um 14.30 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und dem hessischen Minister für Soziales und Integration Kai Klose sind für das Land Hessen jetzt noch keine Ausgangssperren ausgesprochen. Hierzu wird sich am Sonntagabend noch einmal beratschlagt." (Zitat aus der Pressekonferenz)

Kommentar unseres Berufsverbandes (ZVK) : "Wir gehen davon aus, dass weitere Bundesländer diesem Vorbild in 
den nächsten Stunden und Tagen folgen werden. Lesen Sie hier, was diese Regelungen für Physiotherapiepraxen bedeuten: 
 
Können die Patienten weiterhin zur Physiotherapie kommen? 

Ja, denn jeder Arzt, der aktuell eine Verordnung über Physiotherapie ausstellt, wird in der momentanen Situation neben der Frage, 
ob ein Behandlung medizinisch notwendig ist, auch abwägen, ob eine Behandlung mit Blick auf mögliche Infektionsrisiken dringend erforderlich oder doch aufschiebbar ist.

Bleiben die Physiotherapie-Praxen weiterhin geöffnet?
 
Ja, nach Aussage der Bundesregierung sollen alle medizinischen Einrichtungen weiterhin geöffnet bleiben. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass der Bedarf an Therapieangeboten im ambulanten Bereich bei einem Anstieg der Covid-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen zunimmt, da andere Patientengruppen (z.B. Unfallpatienten) nicht mehr stationär versorgt werden können.

Wäre eine flächendeckende Praxisschließung mit Blick auf die Existenzsicherung nicht die beste Lösung? 

Nein, wird die Praxis vom Gesundheitsamt oder einer anderen Behörde als reine Schutzmaßnahme geschlossen (§28 Infektionsschutzgesetz), gelten für die Praxisinhaber keinerlei Ersatzansprüche. Damit würde den Praxen ein ähnliches 
Schicksal wie den Gastronomen und den Fitness-Studio-Betreiber drohen! 

Nur eine Schließung aufgrund eines Infektionsfalles in der Praxis im Sinne des § 31 (Ifsg) sichert Praxisinhabern 
entsprechende Entschädigungen.

Dennoch gilt: Um unserer wichtigen Verantwortung für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in Deutschland nachzukommen, benötigen unsere Physiotherapiepraxen eine entsprechende Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Mund-Nasen-Schutz. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat deshalb die Landesregierungen aufgefordert, 
unverzüglich eine Verteilung dieser Artikel an die Praxen vorzunehmen! Außerdem ist die Politik gefragt, schnellstmöglich einen Rettungsschirm über unseren um die Existenz kämpfenden Praxen aufzuspannen." ( Zitat ZVK Ende) 

Das bedeutet, dass wir als niedergelassene Physiotherapiepraxis weiter arbeiten müssen/werden, selbst wenn es eine eventuelle Ausgangssperre gäbe. 

Angesichts der in der zurückliegenden Woche bereits abgesagten Termine von verunsicherten und ängstlichen Patienten, 
dem Wegfall der Therapien in den Geriartriezentren und sozialen Einrichtungen und der weiter steigenden Beschneidung des öffentlichen Lebens bis hin zur befürchteten Ausgangssperre bedeutet dieses Szenario, dass wir auf möglichst viele Patienten hoffen müssen, die trotz aller Entwicklungen weiterhin Ihre Behandlungstermine wahrnehmen werden. So zumindest die Theorie !

Angesichts der bereits jetzt gemachten Erfahrungen wird dies in der Praxis kaum funktionieren ; ja es klingt ja auch paradox wenn die Bürger unserer Bundesregierung ununterbrochen zur Meidung sozialer Kontakte aufgefordert werden, andererseits aber trotzdem weiterhin ihre physiotherapeutischen Anwendungen wahrnehmen sollen.

Also bleibt nur unser Appell an Sie, liebe Patienten:

Nehmen Sie Ihre geplanten Termine weiterhin wahr, wir sorgen, 
wie immer schon,  für entsprechende Hygienevorgaben. 


Bleiben Sie gesund ! Ihr Praxisteam Lauer



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( Stand 16.03.2020)    Liebe Patienten,

die von den Bundes- und Landesregierungen beschlossenen Einschränkungen und Schließungen betreffen unsere und auch alle anderen Physiotherapie-Praxen zur Zeit noch nicht.
Auf Anraten unserer Berufsverbände soll der Praxisbetrieb mit Ausnahme von Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen wie Seniorenheimen oder Geriartriezentren ganz normal verlaufen.
Somit behandeln wir in unseren Praxisräumen unter Berücksichtigung der besonderen Hygiene-Regeln zur Zeit alle Patienten weiter !
Sollten Sie aus Furcht vor einer Infizierung Ihre Behandlungen unterbrechen wollen, so ist dies selbstverständlich möglich.
Auch hier hat unser Berufsverband in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine besondere Corona-Regelung erlassen.

1. Neue Verordnungen können zunächst bis zu 4 Wochen ruhen, eventuell wird diese Frist nochmal verlängert.
2. Bereits begonnene Verordnungen können bis zu 50 Tage unterbrochen werden ohne ihre Gültigkeit zu verlieren. Auch diese Frist kann eventuell nochmal verlängert werden.

Auch behandeln wir, falls so verschrieben, nach wie vor auch per Hausbesuch in Ihrer privaten Wohnung.

Abhängig von der weiteren Pandemie-Entwicklung bleibt diese Regelung bis auf weiteres gültig. Sollten auch für unseren Berufszweig weiterführende Einschränkungen beschlossen und von den zuständigen Gesundheitsbehörden an uns übermittelt werden, so werden wir Sie, liebe Patienten, umgehend über diese Maßnahmen informieren.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach unter der bekannten Telefonnummer 05652 2040 an.

Viel Gesundheit wünscht Ihnen Ihr Praxisteam Lauer
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